Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.12.2010 - I-31 U 99/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22730
OLG Hamm, 13.12.2010 - I-31 U 99/07 (https://dejure.org/2010,22730)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2010 - I-31 U 99/07 (https://dejure.org/2010,22730)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - I-31 U 99/07 (https://dejure.org/2010,22730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Widerrufsmöglichkeit für einen im schriftlichen Verfahren auf Vorschlag des Gerichts geschlossenen Vergleich; Voraussetzungen für den Widerruf eines im schriftlichen Verfahren geschlossenen Vergleichs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vergleich - Zustandekommen nach § 278 Abs. 6 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 278 Abs. 6 S. 1; ZPO § 278 Abs. 6 S. 2
    Widerruf eines im schriftlichen Verfahren geschlossenen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1373
  • MDR 2011, 507
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Düsseldorf, 09.10.2014 - 6 Sa 53/14

    Zustandekommen eines Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO bei Annahme des

    Ein solcher Beschluss hat lediglich deklaratorischen Charakter (OLG Hamm v. 13.12.2010 NJW 2011, 1373; Wieczorek/Schütze - Assmann, § 278 Rn. 90; Geisler in Prütting/Gerhrlein, ZPO, 6. Auflage 2014, § 278 Rn.22).

    Schließlich wäre es mit dem berechtigten Interesse der Parteien, Rechtssicherheit über den vergleichsweisen Verfahrensabschluss zu haben, nicht vereinbar, wenn eine Bindungswirkung an die Annahmeerklärung erst ab dem Zeitpunkt entstünde, an dem das Gericht den Feststellungsbeschluss nach § 278 Abs. 6 S.2 ZPO abfasst (OLG Hamm v. 13.12.2010 aaO Rn.18) bzw. dieser den inneren Geschäftsbetrieb des Gerichts verlassen hat (vgl. hierzu LAG Nürnberg v. 25.02.2013 - 2 Ta 24/13 - juris; Prütting/Gerhlein- Geisler, § 278 ZPO Rn. 22).

  • OLG Hamm, 13.01.2012 - 9 U 45/11

    Zustandekommen eines Vergleichs durch sofortige Annahme eines in mündlicher

    Ob dies auch für einen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO gilt, obwohl der dessen Zustandekommen und Inhalt feststellende Beschluss (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) lediglich deklaratorischen Charakter hat (OLG Hamm, NJW 2011, 1373; Zöller/Greger, 28. Aufl., § 278 ZPO Rn. 31), ist zumindest zweifelhaft (gegen die Anwendbarkeit des § 154 Abs. 2 BGB auf einen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO: LAG Köln, Urteil vom 21.04.2005 - 6 Sa 87/05 - anderer Ansicht: Siemon, NJW 2011, 426, 430 und Stein/Jonas/Leipold, 22. Aufl., § 278 ZPO Rn. 81).
  • OLG Dresden, 26.07.2022 - 18 U 24/22

    Wirksamkeit eines Vergleichs; Rechtsnatur eines Prozessvergleichs als

    Der anschließend durch das Gericht nach der Erwartung beider Parteien zu fassende Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO hat - jedenfalls wenn, wie hier, vgl. unten (3), gegen die Protokollierung des Vergleichstextes keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken bestehen - nur deklaratorischen Charakter (vgl. Zöller/Greger, 34. Aufl., § 278 Rdn. 35; BGH, MDR 2012, 1060 f.; OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2010, 31 U 99/07 zur Erklärung der Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags).
  • OLG Stuttgart, 27.07.2022 - 6 U 332/21

    Abänderung einer Streitwertfestsetzung aufgrund einer Gegenvorstellung

    Der Beschluss ist nur deklaratorischer Natur (Greger in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 278, Rn. 35; OLG Hamm, Urteil vom 13. Dezember 2010 - I-31 U 99/07 -, Rn. 17, juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 2014 - 6 U 332/21 - 3 6 Sa 53/14 -, Rn. 44, juris).
  • OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22
    Der anschließend durch das Gericht nach der Erwartung beider Parteien zu fassende Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO hat - jedenfalls wenn, wie hier, vgl. unten (3), gegen die Protokollierung des Vergleichstextes keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken bestehen - nur deklaratorischen Charakter (vgl. Zöller/Greger, 34. Aufl., § 278 Rdn. 35; BGH, MDR 2012, 1060 f.; OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2010, 31 U 99/07 zur Erklärung der Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags).
  • AG Pforzheim, 14.03.2019 - 9 C 12/19

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag, Zustimmung, Annahmeerklärung, Vergleich,

    Der Vergleich kommt mit der Annahmeerklärung zustande (OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2010, 31 U 99/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht